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Verein
Mitgliedschaft DMFV
Die Mitgliedschaft in der Luftsportgruppe Ravensburg beinhaltet auch automatisch eine Mitgliedschaft im Deutschen Modellfliegerverband e.V.
Es besteht auch die Möglichkeit einer Probemitgliedschaft.
MITGLIEDSCHAFT IM DMFV e. V.
Mitglied des DMFV e. V. kann jeder Modellflugverein oder Club in der Bundesrepublik Deutschland werden. Voraussetzung ist, daß der Verein oder Club mindestens 7 Mitglieder beim DMFV meldet. Die Eintragung ins Vereinsregister (e. V.) ist keine Voraussetzung zur Aufnahme in den DMFV.
Auch einzelne Personen können Mitglied im DMFV werden. Diese Form der Einzelmitgliedschaft ist möglich, wenn ein Modellflugsportler keinem oder noch keinem Verein oder Club angehört.
Was kostet eine Mitgliedschaft im DMFV?
Der Beitrag für Einzelmitglieder und Mitglieder in DMFV-Vereinen - inclusive Versicherungsanteil für den Betrieb von Flugmodellen auf Modellfluggeländen europaweit - beträgt:
für Erwachsene € 42,-
für Jugendliche € 12,-
Der ermäßigte Jahresbeitrag für Modellflugsportler mit Schwerbehinderten-Ausweis - inclusive Versicherungsanteil für den Betrieb von Flugmodellen auf Modellfluggeländen europaweit beträgt:
für Erwachsene € 34,-
für Jugendliche € 10,-
Jugendlicher ist jede natürliche Person bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus können Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gegen Nachweis den Jugendlichenstatus zuerkannt bekommen.
Der Jahresbeitrag für Fördermitglieder beträgt:
für Erwachsene € 21,-
für Jugendliche € 10.-
Fördermitglieder genießen über die Mitgliedschaft keinen Versicherungsschutz.
Die Aufnahmegebühr für "aktive" DMFV-Mitglieder und Fördermitglieder beträgt einmalig:
für Erwachsene € 3,-
für Jugendliche € 1,50
Für Einzelmitglieder und Vereinsmitglieder, die außerhalb des Vereinsrahmens ihr Modell privat zum Einsatz bringen, ist eine Zusatzversicherung mit einer weltweiten Gültigkeit zwingend vorgeschrieben.
Bitte wählen Sie:
ZUSATZVERSICHERUNG
nach Form II / € 14,36 p.a.
Deckung: Pauschal € 1,5 Mio für Personen- und/oder Sachschäden - oder
nach Form III / € 17,44 p.a.
Deckung: Pauschal € 3,0 Mio für Personen- und/oder Sachschäden - oder
nach Form IV / € 24,62 p.a.
Deckung: Pauschal € 4,0 Mio für Personen- und/oder Sachschäden
Vereinshaftpflicht-Deckungssumme € 1,5 Mio
Regulierung bei Schäden durch Kanaldoppelbelegung (35 MHz). Der Selbstbehalt bei Kanaldoppelbelegung 150 €. Bei Schäden über 2.500 € beträgt der Selbstbehalt allerdings laut Vertrag 10 % der Regulierungssumme! Die Selbstbehaltregelungen werden nur bei Schäden durch Kanaldoppelbelegung an Flugmodellen angewendet, nicht aber bei Personenschäden oder Schäden an anderen Sachen.
Nachzulesen sind die Infos natürlich auch direkt auf der Seite des DMFV e.V.: