Aktuelles zum Modellflug und EU Recht

Auszug vom DMFV:

Ab dem 01.05.2021 ist der Betrieb von Flugmodellen nur noch nach erfolgter Piloten-Registrierung zugelassen.

Mitglieder des Deutschen Modellflieger Verbands können vom DMFV im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens in die Datenbank eingetragen werden.
Die Registriernummer muss an jedem Flugzeug angebracht werden sie muss aber nicht mehr feuerfest sein. Das Adressschild ist nicht mehr nötig.

Ohne Kenntnisnachweis oder Flugleiter darf auf dem Modellfluggelände nur noch bis 120 Meter über dem Piloten geflogen werden.

Der Kenntnisnachweis gemäß § 21e LuftVO (privat):
Voraussichtlich gültig bis: 31.12.2022

Wenn ihr Fragen zur Registrierung und Kennzeichnung bei den Modellflugzeugen habt, könnt ihr auf der Seite vom DMFV nachschauen. Hier wird einiges beschrieben.

Auf Youtube könnt ihr das aufgezeichnete Webinar das der DMFV veranstaltet hat anschauen. Leider konnten hier nicht alle Punkte geklärt werden:

Hier der Link dazu: Youtube: DMFV Akademie: Online-Seminar zur EU-Verordnung

Es ist nur eine Zusammenstellung, bitte schaut für ständig aktualisierte Infos auf die Homepage des DMFV: www.dmfv.aero

Danke Gruß Jochen

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