Kennzeichnen von Modellen

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Ausgabe 14-2017

 

Kennzeichnungspflicht für dein Flugmodell
So geht´s richtig…

Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrzeuge ab einem Abfluggewicht von 250 Gramm müssen ab dem 1. Oktober 2017 gekennzeichnet werden.

An sichtbarer Stelle muss das Schild angebracht werden. Das Einkleben im Inneren deines Flugmodells reicht hierfür nicht aus. Bedenke, dass ein Geschädigter ohne Probleme den Halter des Modellflugzeuges feststellen können muss.
Unsere Empfehlung: Bringe dein Kennzeichen außen am Modell an. Alle anderen müssen das auch.

Feuerfest soll das Kennzeichen sein. Hiermit ist aber nicht die DIN-Norm 4102 gemeint. Vielmehr soll das Bekleben mit leicht brennbaren Materialien wie Papier-, Papp- oder Plastikaufklebern verhindert werden. Unsere Modellflugschilder wurden dem Bundesverkehrsministerium bereits im vergangenen Jahr vorgelegt und nicht beanstandet.
Unsere Empfehlung:  Wähle Aluminiumschilder mit Thermosublimationsdruck oder besser noch Gravur.

Dauerhafte Anbringung erwartet der Gesetzgeber. Die Befestigung mit Klettband, um das Schild wahlweise an verschiedenen Modellen anbringen zu können, erfüllt diese Anforderung nicht.
Andererseits ist ein Verschrauben oder Vernieten bei den meisten Flugmodellen nicht möglich.
Unsere Empfehlung: Befestige dein Kennzeichen mit einem starken Klebepad, z. B. der Marke 3M.

Dein Name und deine Adresse müssen auf dem Kennzeichen erkennbar sein. Telefonnummer oder Emailadresse sind nicht verpflichtend, aber zulässig. Die Größe des Schildes richtet sich nach dem Umfang des Textes. Im Thermosublimationsverfahren ist ein Adressdruck mit bis zu 4 Zeilen bereits ab einer Höhe von 10mm leserlich darstellbar.

 

Geeignete Modellflugkennzeichen erhältst du im Fachhandel, oder einfach und unkompliziert unter www.dmfv-shop.de.

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